AGB


Allgemeine Klauseln
 
Die folgenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren, die zwischen der HUMAN Gesellschaft für Biochemica und Diagnostica mbH (nachfolgend HUMAN genannt) und ihren Kunden abgeschlossen werden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden, die von HUMAN nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für HUMAN unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn HUMAN in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden widerspruchslos ausführt.
In den Verträgen werden alle Vereinbarungen, die zwischen HUMAN und dem Kunden über die Durchführung von Kaufverträgen getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
Angebot, Bestellung
 
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Daten, Beschreibungen oder Abbildungen der Waren, wie sie in Angeboten, Prospekten oder sonstigem Informationsmaterial dargestellt sind, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind unverbindlich und freibleibend.
Bestellungen werden von HUMAN durch schriftliche Bestätigung oder Zusendung der bestellten Ware angenommen.
Wir behalten uns Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn diese aufgrund behördlicher Auflagen und/oder aus Gründen des Verbraucherschutzes erforderlich werden oder durch Rationalisierung der Produktionsabläufe zumutbar sind, sofern Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
Preise
 
Die berechneten Preise basieren auf den am Tag der Lieferung/Leistung gültigen Preisen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die genannten Preise sind Preise ohne Lieferkosten. Die Versandkosten gehen zusätzlich zu Lasten des Käufers.
Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer.
Unsere Zahlungsbedingungen
 
Rechnungen sind durch Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich festgelegt wurden. Die Zahlung hat immer mit der auf der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen.
Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem HUMAN die Beträge zur Verfügung stehen. Zahlungen werden jeweils auf die am längsten offene Schuld angerechnet. HUMAN zahlt keine Zinsen auf Vorschuss- oder Abschlagszahlungen.
Schecks werden nur zahlungshalber und unter dem üblichen Vorbehalt angenommen. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und auch dann nur zahlungshalber und unter dem üblichen Vorbehalt angenommen.
Bei Zahlungsverzug ist der Besteller verpflichtet, ab dem Zeitpunkt des Verzugsbeginns Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Darüber hinaus ist HUMAN berechtigt, Lieferungen für andere Verträge in angemessenem Umfang und Umfang zurückzuhalten oder ohne vorherige Ankündigung nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu leisten.
Gegen Ansprüche von HUMAN kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Etwaige Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Alle noch offenen, ruhenden Forderungen von HUMAN werden sofort fällig und zahlbar, wenn eine vom Besteller zu vertretende Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Bestellers vorliegt, der Besteller seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird oder Schecks oder Wechsel des Bestellers nicht eingelöst werden. In diesen Fällen ist HUMAN berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder, wenn der Besteller nach Aufforderung die Erfüllung des Vertrages endgültig verweigert bzw. die Sicherheitsleistung verweigert, ist HUMAN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Lieferungen
 
Lieferfristen oder Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von HUMAN ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb dieser Frist zum Versand gebracht worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die HUMAN nicht zu vertreten hat, verzögert, wenn die Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist mitgeteilt worden ist.
Eine schriftlich bestätigte Lieferfrist verlängert sich in angemessenem Umfang, wenn ihre Nichteinhaltung nach Vertragsschluss auf höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Embargo, Rohstoffmangel oder den Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse zurückzuführen ist, die mit zumutbaren Mitteln nicht zu beseitigen sind und nicht von HUMAN zu vertreten sind. Wenn die Lieferung ganz oder teilweise unmöglich wird bei Nichtlieferung an HUMAN selbst, die nicht von HUMAN verschuldet ist